04/04/2024

Steuerfälligkeiten im April

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform oder mittels Homebanking einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden. Bei Verrechnung von Guthaben ist eine telematische Einreichung auch für Privatpersonen verpflichtend.

Einzahlung   Inhaber einer MwSt.-Position Steuerzahler ohne MwSt.-Position 
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel / Fisconline, home banking in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null entratel / Fisconline Entratel / Fisconline


10. April 

  • Meldungen von tourismusbezogenen Transaktionen: Für Subjekte mit monatlicher Buchhaltung, Meldungen der im Jahr 2023 getätigten Bargeldtransaktionen mit Touristen ohne Wohnsitz in Italien;

 

16. April 

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6003;
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen;
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES;
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der einbehaltenen Quellensteuer (21%) des Vormonats für Kurzzeitvermietungen durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen, Abgabenkodex 1919;
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040;
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10;
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24%-26,23%-33,72%-35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro);

 

22. April 

  • Meldungen von tourismusbezogenen Transaktionen: Für Subjekte mit trimestraler Buchhaltung, Meldungen der im Jahr 2023 getätigten Bargeldtransaktionen mit Touristen ohne Wohnsitz in Italien;


26. April 

  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher und trimestraler Meldepflicht;

30. April 

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats;
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats;
  • Vorausgefüllter Vordruck 730: Vorausgefüllte Steuererklärung wird dem Steuerzahler zur Verfügung gestellt;
  • Verkehrsunternehmen: Antrag auf Rückerstattung/Ausgleich der höheren Belastung wegen Erhöhung der Verbrauchssteuer auf Dieselkraftstoff für das erste Quartal;
  • MwSt.-Erklärung: Frist für die elektronische Übermittlung der Erklärung;
  • Trimestarle MwSt.: Frist für die Übermittlung des Modells zur Verrechnung/Rückerstattung der Mehrwertsteuergutschrift für das erste Quartal;
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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