28/04/2023
Steuerfälligkeiten im Mai
Einzahlung | Inhaber einer MwSt.-Position | Steuerzahler ohne MwSt.-Position |
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben | Entratel / Fisconline, home banking | in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline |
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null | Entratel / Fisconline | Entratel / Fisconline |
16. Mai |
- Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6004;
- Trimestrale MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des 1. Trimesters, Abgabenkodex 6031
- Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen
- Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES
- Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im November durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen einbehaltenen Quellensteuern (21%), Abgabenkodex 1919
- Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040
- NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10
- NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als 5.000 Euro)
- NISF Kaufleute und Handwerker: Einzahlung der 1. NIFS-Fixrate auf den Minimalbetrag
22. Mai |
- ENASARCO: Einzahlung Beiträge des 1. Trimester
25. Mai |
- INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht
31. Mai |
- UNIEMENS: telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats
- Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats
- Periodische MwSt.-Abrechnung: telematische Versendung der periodischen MwSt.-Meldung des 1. Trimesters
- Stempelsteuern auf elektronische Rechnungen: Einzahlung der Stempelsteuern auf elektronische Rechnungen für das 1. Trimester 2022 (ausgenommen sind Steuerzahler deren einzuzahlende Steuer im 1. Trimester unter 5.000 Euro liegt)
- Ausgliederung Betriebsimmobilien Einzelunternehmen: Endtermin für die buchhalterischen Richtigstellungen zur Ausgliederung von Immobilen aus dem betrieblichen Vermögen von Einzelunternehmen