06/03/2023
Steuerguthaben für Energie und Gas im Jahr 2022
Das Versäumnis, eine gültige Mitteilung zu senden, führt dazu, dass das Steuerguthaben ab dem 17. März 2023 nicht mehr im Modell F24 kompensiert werden kann.
Die Mitteilung muss nicht gesendet werden, wenn:
- der Begünstigte das Steuerguthaben bereits vollständig im F24 kompensiert hat;
- der Begünstigte der Agentur der Einnahmen bereits die Abtretung des Guthabens mitgeteilt hat.