25/11/2021
Steuerguthaben “Industrie 4.0”, Mitteilung der Investitionen an das MISE
- Steuerguthaben für Investitionen in Investitionsgüter 4.0
- Steuerguthaben für Investitionen in Forschung und Entwicklung, Technologische Innovationen, Design und Ästhetik
- Steuerguthaben für die Ausbildung 4.0 von lohnabhängigen Arbeitern
Für Investitionen, welche in den Geltungsbereich des Manövers 2020 (Gesetz Nr. 160/2019) fallen, muss die Meldung an das MISE innerhalb 31.12.2021 versendet werden. Für Investitionen, welche hingegen im Zuge des Finanzgesetzes 2021 getätigt wurden (Gesetz N. 178/2020) muss die Versendung innerhalb der Fälligkeit der Versendungsfrist der jeweiligen Steuererklärung erfolgen.
Das Modell, welches vom gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft digital unterzeichnet werden muss, muss in elektronischer Form mittels PEC an folgenden E-Mail-Adressen versendet werden: benistrumentali4.0@pec.mise.gov.it (Investitionsgüter 4.0), cirsid@pec.mise.gov.it (Forschung und Entwicklung, Technologische Innovationen, Design und Ästhetik), formazione4.0@pec.mise.gov.it (Ausbildung 4.0)
Diese Mitteilung an das MISE wurde vorgesehen um Informationen über die Entwicklung, die Verbreitung und die Wirksamkeit der Fördermaßnahmen zu erhalten. Eine eventuelle Unterlassung der Versendung der Mitteilung bringt jedoch nicht den Verlust der Teilnahme an der Begünstigung und somit nicht den Verlust des erhaltenen Steuerguthabens mit sich. Es sind keine Kontrollen von Seiten der Finanzbehörde vorgesehen.