15/09/2021
TV-Verschrottungsprämie 2021
Das neu gekaufte Gerät muss in der Liste der geeigneten Geräte des Wirtschaftsministeriums (MISE) enthalten sein. Der Betrag wird vom Einzelhändler direkt als Rabatt abgezogen. Um den Bonus zu erhalten, müssen die Einzelhändler eine elektronische Mitteilung an die Agentur der Einnahmen mit allen Daten über den Vorgang versenden. Der Verkäufer kann dann den Betrag als Steuergutschrift zurückfordern.
Die Verkäufer, welche an der Initiativen teilnehmen wollen, müssen sich auf folgender digitalen Plattform registrieren https://telematici.agenziaentrate.gov.it/Main/index.jsp. Der Einzelhändler versendet dann über die dafür vorgesehene digitale Plattform eine Mitteilung welche folgende Daten beinhaltet:
- eigene Steuernummer;
- Steuernummer des Kunden und Daten des Personalausweises;
- Angaben zum TV-Gerät;
- Endpreis inkl. MwSt.
Nach erfolgter Überprüfung teilt der telematische Dienst dem Einzelhändler mit ob der Rabatt verfügbar ist oder die Unmöglichkeit diesen anzuwenden.
Der Rabatt, der dem Endkunden von Seiten des Einzelhändlers gewährt wird, wird Letzterem in Form eines Steuerguthabens rückerstattet. Dieses Steuerguthaben kann mittels F24 (Kodex 6927) ab dem zweiten Tag nach Erhalt der Bestätigung über die Verfügbarkeit des Rabatts über die telematischen Dienste (Entratel/Fisconline) kompensiert werden.
Der Bonus kann für jede Familieneinheit, unabhängig vom Einkommen, beantragt werden. Somit können alle italienischen Staatsbürger (einschließlich der über 75-Jährigen, die von der Zahlung der Rai-Gebühr befreit sind) den Bonus beantragen, sofern die Zahlungen des Rai-Abonnements über die Stromrechnung oder über das Modell F24 regulär geleistet wurden. Der Bonus kann nur von einem der Mitglieder einer Familie für ein einziges TV-Gerät in Anspruch genommen werden, jedoch unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Der Bonus ist darüber hinaus mit dem bereits bestehenden Bonus-TV in Höhe von 30 Euro für Staatsbürger mit einem ISEE-Wert bis 20.000 Euro vereinbar. Der Bonus kann bis zum 31. Dezember 2022 beantragt werden, sofern die verfügbaren Mittel in Höhe von insgesamt 250 Mio. Euro nicht vorzeitig aufgebraucht sind.