07/03/2022
Umbauarbeiten und Superbonus: Frist auf 7. April verlängert
Die Verkaufsoption bzw. Option des Skontos in der Rechnung gilt für folgenden Eingriffe:
- Wiedergewinnungsarbeiten ("bonus casa" von 50 %)
- energetische Sanierungsmaßnahmen ("Ökobonus")
- Superbonus 110%
- Fassadenbonus
- Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Die Option kann nicht für den Möbelbonus oder den Gartenbonus beansprucht werden.
Weitere Änderungen wurden für die Übertragung der Steuerabsetzbeträge aus baulichen Maßnahmen eingeführt
Nach der ersten Übertragung/Verkauf "an Jedermann" durch den Begünstigten oder im Falle eines Skontos in der Rechnung durch den Lieferanten sind zwei weitere Übertragungen/Verkäufe möglich, die jedoch nur zugunsten von "kontrollierten Einrichtungen" (Banken und Finanzintermediäre, Unternehmen einer Bankengruppe und Versicherungsgesellschaften) erfolgen können. Ab dem 01.05.2022 wird den verkauften Steuerabsetzbeträgen ein eindeutige Identifikationscodexe zugewiesen, der in den Mitteilungen über Folgeabtretungen angegeben werden muss, sodass keine Teilabtretungen mehr möglich sein werden.