07/03/2022

Umbauarbeiten und Superbonus: Frist auf 7. April verlängert

Für die Option des Skontos in der Rechnung oder die Option des Verkaufs des Steuerabsetzbetrages für die im Jahr 2021 angefallenen Ausgaben, ist die Frist für die elektronische Versendung des Antrages an die Agentur der Einnahmen der 07.04.2022. Die reguläre Frist vom 16.03.2022 wurde somit verlängert.

Die Verkaufsoption bzw. Option des Skontos in der Rechnung gilt für folgenden Eingriffe:
  • Wiedergewinnungsarbeiten ("bonus casa" von 50 %)
  • energetische Sanierungsmaßnahmen ("Ökobonus")
  • Superbonus 110%
  • Fassadenbonus
  • Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Die Option kann nicht für den Möbelbonus oder den Gartenbonus beansprucht werden.


Weitere Änderungen wurden für die Übertragung der Steuerabsetzbeträge aus baulichen Maßnahmen eingeführt


Nach der ersten Übertragung/Verkauf "an Jedermann" durch den Begünstigten oder im Falle eines Skontos in der Rechnung durch den Lieferanten sind zwei weitere Übertragungen/Verkäufe möglich, die jedoch nur zugunsten von "kontrollierten Einrichtungen" (Banken und Finanzintermediäre, Unternehmen einer Bankengruppe und Versicherungsgesellschaften) erfolgen können. Ab dem 01.05.2022 wird den verkauften Steuerabsetzbeträgen ein eindeutige Identifikationscodexe zugewiesen, der in den Mitteilungen über Folgeabtretungen angegeben werden muss, sodass keine Teilabtretungen mehr möglich sein werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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