12/04/2024

Versicherungsagenten: Quellensteuer auf Provisionen steigt ab April

Das Haushaltsgesetz 2024 sieht die Aufhebung der Befreiung von der Quellensteuer für erhaltene Provisionen von Versicherungsagenten und -vermittlern vor, auf erbrachte Leistungen an das Versicherungsunternehmen. Diese Bestimmung gilt ab dem 1. April 2024.

Die Quellensteuer gilt für Provisionen, die von folgenden Personen bezogen werden:
  • Versicherungsagenten, für die direkt an Versicherungsunternehmen erbrachten Leistungen;
  • Versicherungsvermittler, für ihre Beziehungen zu Versicherungsunternehmen und zu den Generalagenten der öffentlichen Versicherungsunternehmen oder ihrer Tochtergesellschaften, die Leistungen direkt an Versicherungsunternehmen in einem System gegenseitiger Exklusivität erbringen.

Die Quellensteuer ist bei der Zahlung der Provision zu erheben und gilt ab dem 1. April 2024 für Zahlungen.
Wenn Versicherungsagenten und -vermittler die ihnen zustehende Provision direkt einbehalten, indem sie sie aus den eingezogenen Beträgen abziehen, sind sie verpflichtet, ihren Auftraggebern auch den entsprechenden Betrag der Quellensteuer zurückzuerstatten. Die Steuer wird im darauffolgenden Monat, in dem die Provisionen von den Empfängern einbehalten wurden, als eingehalten betrachtet und muss von den Auftraggebern bis zum 16. des folgenden Monats des Einbehalts an das Finanzamt gezahlt werden.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

20/03/2025

Handwerk und Kaufleute: INPS-Beiträge 2025

Die INPS-Beiträge der Handwerker und Kaufleute für das Jahr 2025 wurden festgelegt. Die Rentenbeiträge für das Jahr 2025 betragen 24% für Handwerker und 24,48% für Kaufleute. Die Rentenbeiträge für Handwerker und Kaufleute, für jene die älter als 65 ...
 
 

18/03/2025

INPS-Sonderverwaltung, Beitragssätze 2025

Für das Jahr 2025 wurden auch die Beitragssätze für Freiberufler festgelegt, welche in der Sonderverwaltung der INPS eingetragen sind. 26,07% für Freiberufler im Besitz einer MwSt. Nummer, welche in der Sonderverwaltung INPS eingetragen sind ...
 
 

13/03/2025

CU - Neuerungen

Für das Formular CU 2025 gelten drei verschiedene Fristen, welche sich auf der Grundlage der zu bescheinigenden Einkommensart unterscheiden. Bis zum 16. März (die Frist wird automatisch auf Montag, den 17. März verschoben) müssen die CU der ...
 
 

13/03/2025

Reservierung - Werbebonus 2025

Nach der Wiedereinführung des ordentlichen Regimes „Zuwachs“ (regime ordinario „incrementale“) wird der Werbebonus in Höhe von 75 % des Zuwachswertes von Investitionen in Werbekampagnen, ausschließlich in Tageszeitungen und Zeitschriften, auch ...
 
 
Kontaktiere uns