12/04/2024
Versicherungsagenten: Quellensteuer auf Provisionen steigt ab April
Die Quellensteuer gilt für Provisionen, die von folgenden Personen bezogen werden:
- Versicherungsagenten, für die direkt an Versicherungsunternehmen erbrachten Leistungen;
- Versicherungsvermittler, für ihre Beziehungen zu Versicherungsunternehmen und zu den Generalagenten der öffentlichen Versicherungsunternehmen oder ihrer Tochtergesellschaften, die Leistungen direkt an Versicherungsunternehmen in einem System gegenseitiger Exklusivität erbringen.
Die Quellensteuer ist bei der Zahlung der Provision zu erheben und gilt ab dem 1. April 2024 für Zahlungen.
Wenn Versicherungsagenten und -vermittler die ihnen zustehende Provision direkt einbehalten, indem sie sie aus den eingezogenen Beträgen abziehen, sind sie verpflichtet, ihren Auftraggebern auch den entsprechenden Betrag der Quellensteuer zurückzuerstatten. Die Steuer wird im darauffolgenden Monat, in dem die Provisionen von den Empfängern einbehalten wurden, als eingehalten betrachtet und muss von den Auftraggebern bis zum 16. des folgenden Monats des Einbehalts an das Finanzamt gezahlt werden.