02/02/2023

Werbebonus 2022, Erklärung der effektiv getätigten Investitionen

Steuerpflichtige, die bis zum 31. März 2022 die sogenannte "Reservierung" des Werbebonus 2022 vorgenommen haben, müssen bis zum 9. Februar 2023 die Erklärung, über die im Jahr 2022 effektiv getätigten Investitionen einreichen. Für das Jahr 2022 wird der Werbeonus in Höhe von 50% des Wertes der getätigten Investitionen anerkannt; ab 2023 wird hingegen die ursprüngliche Regelung wieder eingeführt, die Folgendes vorsieht:
  • ein Steuerguthaben in Höhe von 75% des Wertzuwachses der getätigten Investitionen im Vergleich zum Vorjahr (wobei eine Steigerung von mindestens 1% erforderlich ist)
  • Ausschluss von Investitionen in Fernseh- und Rundfunkwerbungen, sowohl analog als auch digital.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

02/10/2024

Steuerfälligkeiten im Oktober

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

26/09/2024

Erinnerungsschreiben und automatische Kontrollen

Das sogenannte Dekret „decreto correttivo“ der Steuerreform hat die Fristen für fällige Zahlungen, welche sich aufgrund von Liquidationstätigkeiten/automatischen oder formellen Kontrollen der Steuererklärungen ergeben, geändert und eine längere ...
 
 

19/09/2024

RENT-Registrierung für Taxi und "NCC"

Das Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr hat das RENT, das nationale elektronische Register in Betrieb genommen, in dem alle Informationen über landesweit erteilte Lizenzen und Genehmigungen gesammelt werden. Die neue digitale Plattform ...
 
 

17/09/2024

ETS: Neue Regeln ab 2025

Die Änderungen des Kodex für den Dritten Sektor sind nun in Kraft. Es gibt neue Schwellenwerte, ab denen folgende Verpflichtungen bestehen: die Erstellung und Hinterlegung des Jahresabschlusses sowie die Ernennung des Kontrollorganes und ...
 
 
 
Kontaktiere uns