14/03/2022
Werbebonus: bis 31. März „Reservierung“ für Ausgaben 2022
Auch für das Jahr 2022 wird ein Steuerguthaben in Höhe von 50% der getätigten Werbeausgaben gewährt. Der Beitrag betrifft Werbung in Zeitungen/Zeitschriften und bei lokalen und nationalen Fernseh- und Radiosendern.
Das Steuerguthaben wird im Rahmen der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel gewährt. Die zeitliche Reihenfolge der Antragstellung ist für die Gewährung des Werbebonus unerheblich, da der Prozentsatz bei unzureichender Mittelausstattung für alle Antragsteller, die die Voraussetzungen und Bedingungen für die Förderfähigkeit erfüllen und den Antrag fristgerecht eingereicht haben, anteilsmäßig reduziert wird.