14/03/2022

Werbebonus: bis 31. März „Reservierung“ für Ausgaben 2022

Bis zum 31.03.2022 ist es möglich, den Antrag auf „Reservierung“ für den Werbebonus 2022 einzureichen. Dies gilt sowohl für bereits getätigte als auch für noch geplante Werbeinvestitionen für das Jahr 2022. Die Erklärung muss auf elektronischem Wege mittels Online-Dienste der Agentur der Einnahmen unter Verwendung des SPID, Entratel, Fisconline, der Nationalen Dienstleistungskarte, CIE oder durch einen bevollmächtigten Intermediär übermittelt werden.

Auch für das Jahr 2022 wird ein Steuerguthaben in Höhe von 50% der getätigten Werbeausgaben gewährt. Der Beitrag betrifft Werbung in Zeitungen/Zeitschriften und bei lokalen und nationalen Fernseh- und Radiosendern.
Das Steuerguthaben wird im Rahmen der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel gewährt. Die zeitliche Reihenfolge der Antragstellung ist für die Gewährung des Werbebonus unerheblich, da der Prozentsatz bei unzureichender Mittelausstattung für alle Antragsteller, die die Voraussetzungen und Bedingungen für die Förderfähigkeit erfüllen und den Antrag fristgerecht eingereicht haben, anteilsmäßig reduziert wird.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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