09/10/2023
Whistleblowing: Frist für Anpassung naht
Eingeführt wurde die Umsetzung einiger obligatorischen Verfahren. Das hat zur Folge, dass auch die bereits bestehenden Dokumente im Bereich Datenschutz angepasst werden müssen. Unternehmen, die den Verpflichtungen nicht fristgemäß nachkommen, drohen hohe Verwaltungsstrafen. Unsere Rechtsexperten bieten individuelle Dienstleistung zum Datenschutz und auch zur Erstellung der notwendigen Dokumentation zum Thema Whistleblowing in Zusammenarbeit mit professionellen Partnern.
Was ist neu
Die Unternehmen sind verpflichtet, den Whistleblowern die Meldung von gesetzlichen Verstößen zu gewährleisten. Dafür sind u.a. spezifische Verfahren im Betrieb einzuführen, um die Meldungen zu ermöglichen. Ebenso gilt es die verschiedenen Phasen und Verantwortlichkeiten zu regeln und die Mitarbeiter im Unternehmen zum Thema zu sensibilisieren und zu schulen.
Wer sind Whistleblower
Als „Whistleblower“ bezeichnet werden Mitarbeiter, die während der Arbeit über Verstöße gegen EU- und nationales Recht Kenntnis erlangen und dies melden. Dies können Aktionäre eines Unternehmens, leitende Angestellte, Lieferanten, Berater, Selbstständige sowie Mitarbeiter und Praktikanten sein.
Welche Verstöße können Whistleblower melden?
- Verwaltungs-, Rechnungslegungs-, zivil- oder strafrechtliche Verstöße, die im Rahmen des Gesetzes (Dekret 231/2001) relevant sind;
- rechtswidrige Handlungen;
- Verstöße, die in den Anwendungsbereich von Bestimmungen der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten fallen, die sich auf das öffentliche Auftragswesen, Dienstleistungen, Finanzprodukte und -märkte sowie die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und Compliance, Transportsicherheit, Umweltschutz und andere im Dekret aufgeführte rechtswidrige Handlungen beziehen.